Jahresgespräche

Für die Arbeitszufriedenheit, die Aufgaben- und Rollenklarheit, Motivation und Perspektiven der Mitarbeiter*innen der Leuphana tragen die Vorgesetzten eine besondere Verantwortung. Häufig fehlt inmitten des Tagesgeschäfts die Zeit, um ein vertieftes Gespräch zu führen und so die Einbindung in Entscheidungsprozesse und Informationsflüsse zu gewährleisten und darüber das Vertrauen und die Zusammenarbeit zu verbessern.

Daher soll zu den bestehenden Austauschformaten einmal im Jahr ein ausführliches Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen stattfinden, in dem sich beide Seiten Zeit nehmen für wechselseitige Rückmeldung und die Abstimmung über Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Dienstvereinbarung über die Einführung von Jahresgesprächen

FAQ

1.    Was ist ein Jahresgespräch?

Das Jahresgespräch ist ein

  • gut vorbereitetes und strukturiertes,
  • partnerschaftlich gestaltetes,
  • rückblickendes und vorausschauendes,
  • einmal jährlich, und ggf. zusätzlich bei Bedarf geführtes und
  • vertrauliches

Gespräch zwischen der/dem direkten Vorgesetzten und der jeweiligen Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter. Das Jahresgespräch dient der Reflexion und der Orientierung mit dem Ziel, die Zusammenarbeit konstrutkiv zu gestalten.

Am Ende sollen gemeinsam getragene Vereinbarungen stehen, die in einem vertraulichen Dokumentationsbogen festgehalten werden. Die Inhalte sind nur für die/den Mitarbeiter_in und die Führungskraft, d.h. nicht für Dritte bestimmt.
 

2.    Worum soll es in den Jahresgesprächen gehen?

Die Jahresgespräche haben den Zweck, die Arbeitssituation gemeinsam zu beleuchten und sich gegenseitige Rückmeldung im Sinne von Anerkennung und konstruktiver Kritik zu geben. Jegliche, die Arbeitssituation betreffende Aspekte, können dabei angesprochen werden (Arbeitsergebnisse und Feedback, Arbeitssituation, Führung und Zusammenarbeit, Weiterbildung und Perspektiven etc.). Es können aber auch persönliche Themen (z. B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Krankheit etc.) Teil des Gesprächs sein. Die wechselseitige Rückmeldung erfolgt auch bezüglich der Führungssituation bzw. Aufgabenerfüllung. Es findet eine Verständigung über die jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten statt, woraufhin konkrete Vereinbarungen über die persönliche und berufliche Weiterentwicklung getroffen werden. Diese beziehen sich beispielsweise auf bestimmte Ziele, die im Rahmen von konkreten Projekten erreicht werden sollen, oder auf den Besuch von bestimmten Fortbildungen. Zu Beginn des Folgegesprächs wird jeweils gemeinsam die Umsetzung dieser getroffenen Vereinbarungen überprüft.
 

3.    Was passiert, wenn man sich uneinig ist und es zum Konflikt kommt?

Kommt es im Gespräch zu Konflikten, sollte das Gespräch an einem späteren Termin fortgesetzt werden. Dieses Folgegespräch sollte möglichst innerhalb eines Monats nach Abbruch des ersten Gesprächs stattfinden. Im Falle besonders starker Konfliktsituationen kann eine dritte, unbeteiligte Person herangezogen werden, die dem zweiten Gespräch beisitzt und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Sowohl die/der Mitarbeiter_in als auch die Führungskraft müssen einverstanden sein und sich gemeinsam für eine dritte Person entscheiden. Bei dieser Person kann es sich beispielsweise um ein Mitglied des Personalrates oder die Gleichstellungsbeauftrage und bei schwerbehinderten Personen die Schwerbehindertenvertretung handeln.
 

4.    Ich führe schon Jahresgespräche mit meinen Mitarbeiter_innen. Bin ich dazu verpflichtet, den Leitfaden zu nutzen?

Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe und soll dabei unterstützen, dem Gespräch Struktur zu verleihen. Grundsätzlich ist es aber nicht verpflichtend, den zur Verfügung gestellten Leitfaden zu nutzen.
 

5.    Ich kann an den angebotenen Workshop-Terminen nicht teilnehmen. Gibt es noch weitere Termine?

Es werden jährlich verschiedene Termine für die Workshops zu den Jahresgesprächen angeboten. Falls Sie an dem angebotenen Termin nicht teilnehmen können, melden Sie dies bitte bei der Stelle, die mit der Umsetzung der Jahresgespräche befasst ist.
 

6.    Kann ich auch ein Jahresgespräch durchführen, ohne an einem Workshop teilgenommen zu haben?

Die Workshops sind ein begleitendes Angebot für Vorgesetzte und Mitarbeiter_innen, um sich auf die Jahresgespräche vorzubereiten. Sie sind für Mitarbeiter_innen nicht verpflichtend.

Kontakt

  • Annika Prange