Neuer Klimaschutzfonds und neue Regeln für Dienstreisen
04.10.2022
Liebe Kolleg*innen,
die Leuphana ist zwar bereits seit 2014 klimaneutrale Universität – das bedeutet jedoch nicht, dass wir nicht noch weitere Anstrengungen für den Klimaschutz unternehmen können und müssen. Die Notwendigkeit, weitere Beiträge zu leisten, hat uns nicht erst der aktuelle Sommer mit Hitze, Trockenheit, Dürre und Waldbränden deutlich gemacht.
Dienstreisen sind zum Zwecke des wissenschaftlichen Austausches, der Anbahnung und Pflege von Kooperationen, der Durchführung wissenschaftlicher Projekte und als Grundlage für wissenschaftliche Kreativität, Inspiration und vertrauensvolle Beziehungen ein wichtiger Bestandteil akademischen Arbeitens. Dienstreisen sind jedoch auch ein möglicher Ansatzpunkt, unsere Anstrengungen zum Klimaschutz zu verstärken. Als Teil eines Bündels weiterer Maßnahmen hat das Präsidium daher nach ausführlicher Beratung in der Senatskommission Nachhaltigkeit veränderte Regeln für die Durchführung von Dienstreisen an der Leuphana und die Einführung eines neuen Klimaschutzfonds beschlossen. Mit den neu beschlossenen Maßnahmen strebt die Universität an, Treibhausgasemissionen aus der dienstlichen Nutzung von Flugzeugen und Autos im Rahmen von Dienstreisen weiter zu reduzieren bzw. über einen Klimaschutzfonds zu kompensieren.
Konkret bedeutet das ab dem 1. Oktober 2022:
1. Dienstreisen sollen an der Leuphana künftig wann immer ohne inhaltliche Einschränkungen möglich durch digitale Formate ersetzt werden. Dienstreisen, die nicht durch digitale Formate ersetzt werden können, sollen wann immer möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus) durchgeführt werden. Dienstreisen mit dem Flugzeug sollen wann immer möglich vermieden werden, insbesondere zu Zielen, die
- unterhalb einer Distanz von 500 km liegen, oder
- innerhalb von 6 Stunden mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, oder
- bei Flugzeugnutzung eine Zeitersparnis von weniger als 3 Stunden gegenüber anderen öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen.
Kosten, die bei umweltverträglicher Durchführung von Dienstreisen durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. notwendige Übernachtungen in Hotels entstehen, werden erstattet, soweit sie in angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen und die Vorgaben des Reisekostenrechts erfüllen.
2. Für Dienstreisen, für die Auto oder Flugzeug unvermeidbar genutzt werden müssen, werden die dadurch verursachten CO2-Emissionen über einen internen Klimaschutzfonds der Leuphana kompensiert. Die entsprechenden Dienstreisen werden automatisch und verpflichtend mit finanziellen Kosten für die Kompensation der CO2-Emissionen zu Lasten der jeweiligen Kostenstelle belegt. Die Einzahlung erfolgt automatisch mit der Reisekostenabrechnung und wird aus den laufenden Haushaltsmitteln des jeweiligen Bereichs finanziert. Eine Einzahlung aus Drittmitteln ist nur gemäß Bewilligung des Drittmittelgebers zulässig, d.h. wenn der Drittmittelgeber eine Kompensation nicht gestattet, werden die aus Drittmitteln finanzierten Dienstreisen ohne Kompensation durchgeführt.
3. Aus dem internen Klimaschutzfonds werden Maßnahmen für den Klimaschutz durch die Leuphana Universität Lüneburg finanziert, geplant und umgesetzt, vorzugsweise auf dem Campus der Leuphana Universität Lüneburg (z.B. Sanierung von Fenstern). Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit können aus den Klimaschutzfonds auch Projekte außerhalb des Campus finanziert werden, die wirksam CO2 der Atmosphäre entziehen (Investition in CO2-Senken, wie z. B. Niedermoore und naturnahe Wälder), insbesondere auch wissenschaftliche Projekte, mit denen Renaturierungsmaßnahmen einhergehen. Über Projektbewilligungen entscheidet das Präsidium in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement und der Beauftragten für Nachhaltigkeit. Die Mitglieder der Universität können über die Beauftragte für Nachhaltigkeit Vorschläge für die Mittelverwendung einreichen. Bereits aus anderen Mitteln geplante Maßnahmen sollen nicht aus dem Klimaschutzfonds finanziert werden.
4. Für die Nutzung eines Autos wird eine Durchschnittsemission von 200 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer angenommen und mit dem von der Bundesregierung festgelegten CO2-Preis berechnet (derzeit 25 Euro pro Tonne CO2, entsprechend 0,005 EUR je km).
5. Für die Nutzung eines Flugzeugs wird zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe ein Pauschalbetrag in Anlehnung an die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Flüge berechnet und den von der Bundesregierung festgelegten CO2-Preis:
- für kontinentale Flüge: derzeit 25 Euro für einen Hin- und Rückflug
- für interkontinentale Flüge: derzeit 100 Euro für einen Hin- und Rückflug.
6. Der Klimaschutzfonds wird zunächst für eine Dauer von fünf Jahren eingerichtet und vor Ablauf der Frist evaluiert.
Wir hoffen, mit diesen Regelungen sowohl zur Vermeidung überflüssiger Dienstreisen beitragen zu können als auch einen Beitrag zur Umsetzung aktiver Klimaschutzmaßnahmen auf dem Campus leisten zu können – z.B. zu einer schnelleren Sanierung der Fenster und Fassaden der älteren Gebäude auf dem Campus.
Die Regelungen finden Sie künftig auch im Intranet unter www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/ordnungen-und-richtlinien-der-universitaet bzw. www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/INTRANET/Richtlinien/220713_Richtlinie_Klimaschutzfonds_final_beschlossen.pdf.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Beauftragte für Nachhaltigkeit, Irmhild Brüggen (irmhild.brueggen@leuphana.de), und der Leiter der Abteilung Finanzen, Sascha Ludenia (sascha.ludenia@leuphana.de), gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident
Irmhild Brüggen
Beauftragte für Nachhaltigkeit
Sascha Ludenia
Leiter Finanzen