Neue Rahmenprüfungsordnungen: Änderungen für Lehre, Studium und Prüfungen ab Wintersemester 2023/2024
24.07.2023
Sehr geehrte Universitätsmitglieder,
liebe Lehrende, liebe Studierende, liebe Kolleg*innen,
nach einem etwa einjährigen Vorbereitungs- und Diskussionsprozess hat der Senat vor kurzem Änderungen der Rahmenprüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge am Leuphana College und für die Masterstudiengänge an der Leuphana Graduate School beschlossen. Die geänderten Rahmenprüfungsordnungen werden ab dem kommenden Wintersemester 2023/24 in Kraft treten und betreffen
- die Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor am Leuphana College (https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/files/Gazetten/Gazette_2023_50_2023-06-16.pdf),
- die Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme an der Leuphana Graduate School (https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/files/Gazetten/Gazette_2023_49_2023-06-16.pdf ),
- die Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden ( https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/files/Gazetten/Gazette_2023_48_2023-06-16.pdf ).
Diese in einem Paket erarbeiteten und beschlossenen Änderungen haben insbesondere zum Ziel, Lehrenden mehr Optionen und somit Flexibilität für die Gestaltung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu ermöglichen, für Lehrende neue Möglichkeiten zur inhaltlichen Entwicklung ihrer Lehre zu schaffen und so für die Studierenden die Qualität ihres Studiums an der Leuphana zu erhöhen. In diesem Sinne sollen die neuen Rahmenprüfungsordnungen dazu beitragen, ein hochwertiges und zeitgemäßes Studium an der Leuphana anbieten und weiterentwickeln zu können. Besondere Bedeutung hatten in der Erarbeitung und Diskussion die Themen Verbindlichkeit, Präsenz und Interaktion sowie digitale Formate in Studium, Lehre und Prüfungen. Den beschlossenen Änderungen liegt das Verständnis zugrunde, dass die Präsenz der und die Interaktion mit den Studierenden für die Lehrenden wesentlich ist, um didaktische Methoden in den Lehrveranstaltungen in ihrer ganzen Vielfalt und Breite mit hoher Sicherheit planen und anbieten zu können und so die Qualität und Attraktivität von Lehrveranstaltungen zu erhöhen.
Auch wenn die Rahmenprüfungsordnungen bereits ab dem kommenden Wintersemester in Kraft treten, werden eine Reihe von konkreten Änderungen nur schrittweise angewendet werden. Wir informieren Sie nachfolgend daher über die wichtigsten Änderungen, die schrittweise erst zu drei verschiedenen Zeitpunkten Anwendung finden werden:
A) Änderungen zum Wintersemester 2023/24, die keine weitere Umsetzung in den jeweiligen Fachspezifischen Anlagen erfordern
B) Änderungen zum Wintersemester 2024/25 (vor dem Hintergrund von Übergangsbestimmungen),
C) Änderungen ab Wintersemester 2023/24 oder später, die zur Umsetzung und Anwendung eine Änderung der jeweiligen fachspezifischen Anlagen der Studiengänge erfordern.
A) ÄNDERUNGEN ZUM WINTERSEMESTER 2023/24, DIE KEINE WEITERE UMSETZUNG IN DEN FACHSPEZIFISCHEN ANLAGEN ERFORDERN
§ 3 MODULARISIERUNG, STUDIENSTRUKTUR UND -UMFANG, REGELSTUDIENZEIT
Bisher war der Erwerb zusätzlicher Credit Points (CP) begrenzt. Diese Begrenzung entfällt zukünftig, so dass weitere Credit Points erworben und auf dem Zeugnis bescheinigt werden können. Voraussetzung ist immer, dass in den jeweiligen Lehrveranstaltungen Plätze verfügbar sind. Ziel ist es, den Studierenden eine noch individuellere Gestaltung ihres Studiums und Entwicklung ihres inhaltlichen Profils zu ermöglichen.
§ 6 LEHRVERANSTALTUNGEN
Lehrveranstaltungen an der Leuphana finden grundsätzlich vor Ort in realer Begegnung statt. Als Ausnahme hiervon können Lehrveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise online oder hybrid durchgeführt werden. Ziel ist es klarzustellen, dass Lehrveranstaltungen an der Leuphana grundsätzlich immer in Präsenz stattfinden sollen, aber bei besonderen Gründen auch eine Flexibilität für andere Veranstaltungsformen zu gegeben sein soll. Die genauen Modalitäten und Voraussetzungen für digitale bzw. hybride (Anteile) von Veranstaltungen werden in einer Neufassung der „Richtlinie zur Planung von Lehrveranstaltungen“ geregelt. Beschlussfassung und Veröffentlichung der Richtlinie erfolgen zeitnah; hierzu werden wir entsprechend separat informieren sobald möglich. Solange die Neufassung der Richtlinie nicht veröffentlicht ist, stimmen Sie digital oder hybrid geplante (Teile) von Veranstaltungen bitte im Vorfeld mit dem zuständigen Studiendekanat ab.
Die bisherigen Regelungen zur erfolgreichen Teilnahme entfallen.
§ 7 STUDIEN- UND PRÜFUNGSLEISTUNGEN
Die Einreichung von „schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten ohne Aufsicht“ (bisher: schriftliche wissenschaftliche Arbeiten und Portfolio-Prüfungen) erfolgt künftig ausschließlich elektronisch, um die Einreichung und Archivierung von Arbeiten zu erleichtern. (Dies gilt auch für Bachelor- und Masterarbeiten, § 8 der Rahmenprüfungsordnungen). Die Form der Einreichung wird bei der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes bekanntgegeben.
Geeignete Plagiatserkennungssoftware kann an der Leuphana künftig verdachtsunabhängig und ohne Einwilligung der zu Prüfenden eingesetzt werden; auf die Pseudonymisierung und zeitnahe Löschung der Daten durch die Prüfer*innen ist zu achten. Ziel ist es, den Lehrenden zu ermöglichen, Plagiate besser zu erkennen und damit die Qualität des Studiums und die Leistungen der Studierenden zu schützen.
Prüfungen finden grundsätzlich vor Ort auf dem Campus statt. Als Ausnahme können Prüfungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise online oder hybrid durchgeführt werden:
a) Schriftliche wissenschaftliche Arbeiten unter Aufsicht (bisher: Klausuren) können zukünftig auch computergestützt vor Ort oder unter bestimmten Bedingungen auch als remote-Arbeit durchgeführt werden. Letztere werden in der neuen „Ordnung zur Durchführung von Online-Prüfungen“ geregelt (s.u.). Aufgrund beschränkter räumlicher, technischer und personeller Ressourcen besteht kein Anspruch auf die computergestützte Durchführung vor Ort. Nach Erfassung der Bedarfe in myStudy informiert der Studierendenservice, welche Klausuren computergestützt umgesetzt werden können.
b) Mündliche Prüfungen können künftig als Ausnahme auch über eine zentral bereitgestellte Videokonferenzsoftware online durchgeführt werden.
Der Senat hat hierzu am 17.05.2023 eine ergänzende Ordnung zur Durchführung von Online-Prüfungen beschlossen. Ziel ist es, die inhaltliche und organisatorische Flexibilität für die Durchführung von Prüfungen zu erhöhen. Sie finden die ergänzende Ordnung hier: www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/files/Gazetten/Gazette_2023_64_2023-07-07.pdf
§ 10 HOCHSCHULINFORMATIONSSYSTEME
Aufgrund von datenschutzrechtlichen Anforderungen sind die Studierende verpflichtet, für ihre prüfungsbezogene Kommunikation die von der Universität bereitgestellten Hochschulinformationssysteme und die zur Verfügung gestellte universitäre E-Mail-Adresse zu nutzen. Auch wenn das Ziel der Universität grundsätzlich ist, vollständig auf digitale Kommunikationswege umzustellen, ergehen ablehnende Bescheide zu Prüfungsleistungen in Umsetzung eines Vorschlages der Studierenden seitens der Universität weiterhin schriftlich.
§ 13 WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN
Studierende in Bachelorstudiengängen im College (inkl. Bachelor mit Lehramtsoption) erhalten künftig auf schriftlichen Antrag einmalig einen zusätzlichen Versuch für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfungsleistung mit Ausnahme der Bachelor-Arbeit. Ziel ist es, dadurch der Prüfungsangst einiger Studierender beim Drittversuch zu begegnen.
§ 16 RÜCKTRITT
Die Frist für einen Rücktritt von Prüfungen ohne Nennung von Gründen beträgt statt bisher fünf künftig nur noch drei Tage. Ziel ist es, die Flexibilität von Studierenden zu erhöhen und einen Rücktritt auch noch kurzfristig zu ermöglichen, wenn sie sich eine Teilnahme an der Prüfung kurzfristig nicht zutrauen.
B) ÄNDERUNGEN, DIE AUFGRUND VON ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN ERST ZUM WINTERSEMESTER 2024/25 ANWENDUNG FINDEN (BIS DAHIN GILT DIE JETZIGE FASSUNG VON § 11; IN DEN NEUEN GAZETTEN UNTER 25 § ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN ABGEBILDET)
§ 11 TERMINE UND FRISTEN
Die Frist zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen endet ab Wintersemester 2024/25 mit Beginn der Vorlesungszeit. Ziel ist es, dass Lehrende und Studierende möglichst frühzeitig Klarheit über die Gruppe der Teilnehmenden an einer Lehrveranstaltung erhalten, um eine verlässliche Lehr- und Lerngemeinschaft etablieren zu können.
Ab Wintersemester 2024/25 bestehen nach Beginn der Vorlesungszeit zwei Wochen Zeit, um sich für Prüfungen anzumelden. Konkret gilt eine einheitliche Frist von 15 Tagen nach Beginn der Vorlesungszeit, um die effektive Lernzeit der vollen 14 Semesterwochen bestmöglich auszuschöpfen. Ziel ist es auch hier, vorbehaltlich der Rücktrittsmöglichkeit von Prüfungen möglichst frühzeitig Verlässlichkeit über die Gruppe der potentiell zu prüfenden Studierenden zu erreichen.
Studierende, die in einer Lehrveranstaltung zunächst keinen offiziellen Platz bekommen haben, können ab Wintersemester 2024/25 zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltungen offiziell in eine Lehrveranstaltung nachrücken, sofern angemeldete Studierende sich in den ersten beiden Vorlesungswochen ohne Angabe von Gründen wieder abmelden oder ihren Platz dadurch aufgeben, dass sie ohne vorherige Benachrichtigung der Lehrpersonen in den ersten beiden Vorlesungswochen nicht in der Lehrveranstaltung erscheinen. Ziel ist es, Studierenden auf Wartelisten einen Platz in der Lehrveranstaltung geben und spätestens nach zwei Vorlesungswochen die finalen Teilnehmenden an einer Lehrveranstaltung verlässlich kennen zu können, um Lehrenden und Studierenden eine möglichst gute Vorbereitung und Durchführung der Lehrveranstaltung und der Prüfung zu ermöglichen.
Der mögliche Zeitraum für die Durchführung von Prüfungen wird ab Wintersemester 2024/25 jeweils auf das Semesterende ausgedehnt, also auf Ende März/September (bisher 15. März/15. September). Die Lehrenden bestimmen die konkreten Abgabezeitpunkte von Prüfungsleistungen innerhalb dieses Zeitraums selbst. Die Zeiträume für die Durchführung von schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten unter Aufsicht (bisher: Klausuren) wird das Präsidium mit den Dekanaten und Studierendenvertretungen rechtzeitig diskutieren und dann mit den Dekan*innen festlegen. Hierzu informieren wir noch gesondert. Ziel dieser Änderung ist es, den Studierenden möglichst lange Prüfungszeiträume anbieten und die Belastung durch Prüfungen durch eine möglichst breite zeitliche Verteilung von Prüfungen reduzieren zu können.
Der bisherige zweite Prüfungstermin wird ab Wintersemester 2024/25 wie an den meisten Universitäten in Deutschland und weltweit üblich zu einem reinen Wiederholungstermin. An diesem Termin können künftig also nur noch diejenigen Studierenden teilnehmen, die den ersten Termin nicht bestanden haben oder aus triftigen Gründen zurückgetreten sind, sich also nicht selbst abgemeldet haben wie unter § 16 Rücktritt beschrieben. Hintergrund ist, dass bisher für den zweiten Termin deutlich mehr Lern- und/oder Bearbeitungszeit zur Verfügung steht als für den ersten Termin. Damit steht die Chancengleichheit der Studierenden untereinander bei der Erbringung von Prüfungsleistungen und die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen aufgrund der unterschiedlich langen Vorbereitungszeit in Frage. Ziel ist es daher, die Chancengleichheit der Studierenden bei der Ablegung von Prüfungen sowie die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen zu gewährleisten.
C) ÄNDERUNGEN ZUM WINTERSEMESTER 2023/24, DIE ZUR UMSETZUNG UND ANWENDUNG EINE ÄNDERUNG DER JEWEILIGEN FACHSPEZIFISCHEN ANLAGEN DER STUDIENGÄNGE ERFORDERN
§ 3 MODULARISIERUNG, STUDIENSTRUKTUR UND -UMFANG, REGELSTUDIENZEIT
Nach Entscheidung der jeweils zuständigen Fakultätsräte und ggf. vorangegangener Diskussion und Abwägung in den jeweils zuständigen Studienkommissionen können Fachspezifische Anlagen künftig das Bestehen eines jeweilig vorangehenden Moduls als Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im jeweilig nachfolgenden Modul festlegen, soweit Module in ihrer Folge inhaltlich aufbauend und damit vertiefend ausgestaltet werden können. Die inhaltliche Verkettung betrifft allerdings immer nur zwei Module und insgesamt nur eine maximale Anzahl an Modulen, die in den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen festgelegt wird. Ziel ist es, in inhaltlich unmittelbar aufeinander aufbauenden Modulen eine Teilnahme von Studierenden sicherstellen zu können, die die jeweiligen unmittelbaren fachlichen Voraussetzungen erworben haben.
§ 6 LEHRVERANSTALTUNGEN
Nach Entscheidung der jeweils zuständigen Fakultätsräte und ggf. vorangegangener Diskussion und Abwägung in den jeweils zuständigen Studienkommissionen können fachspezifische Anlagen künftig eine regelmäßige Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als Zulassungsvoraussetzung für Modulprüfungen festlegen. Dies gilt allerdings nur, wenn es zum Erreichen des Qualifikationsziels, insbesondere zur Aneignung praktischer Fähigkeiten oder zur Einübung eines gemeinsamen interaktiven wissenschaftlichen Diskurses, erforderlich ist.
In den Modulen mit regelmäßiger Anwesenheit sind max. 20 % Fehlzeiten ohne Angabe von Gründen möglich. Bei Fehlzeiten darüber hinaus kann das Qualifikationsziel nicht mehr erreicht werden und eine Zulassung zur Prüfungsleistung ist nicht mehr gegeben. Studierende können aber einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen auf eine individuell gestaltete Ausnahmeregelung stellen, wenn sie wegen Einschränkungen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1, aufgrund von Betreuungs- und Pflegeaufgaben gem. § 15 Abs. 2 oder aufgrund der Ausübung eines ehrenamtlichen Wahlamtes oder -mandats an der Leuphana Universität Lüneburg zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltung häufiger als erlaubt an Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen können. Der Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss zu richten und wird dort entschieden. Ziel dieser Änderungen ist es, in denjenigen Modulen eine verlässliche Teilnahme von Studierenden zu erreichen, in denen dies für das Erreichen des Qualifikationsziels zwingend erforderlich ist, und insbesondere auch den Lehrenden verlässliche Möglichkeiten für die in diesen Modulen in der Regel sehr aufwändige didaktische Gestaltung der Lehre zu schaffen.
§ 7 STUDIEN- UND PRÜFUNGSLEISTUNGEN
In der Rahmenprüfungsordnung für die Masterprogramme der Graduate School wird künftig analog zu den Rahmenprüfungsordnungen für das College und für die Lehramtsstudiengänge die Möglichkeit für die Definition von Studienleistungen eingeführt. In allen drei Rahmenprüfungsordnungen ist neu geregelt, dass Fachspezifische Anlagen künftig Studienleistungen als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfungsleistung definieren können. Die jeweilige Art und Umfang der etwaigen Studienleistungen, die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfungsleistung im jeweiligen Modul sind, sind je Modul in den Fachspezifischen Anlagen festzulegen. Module, in denen eine semesterbegleitende Prüfungsleistung festgelegt wurde, die schon ab Beginn des Semesters erbracht wird (z.B. kombinierte wissenschaftliche Arbeit gem. § 7 Abs. 6), dürfen eine Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfungsleistung nicht vorsehen. Die Entscheidung über die Prüfungszulassung muss gem. § 12 RPO spätestens vier Wochen vor Beginn der Prüfung im Hochschulinformationssystem bekanntgegeben werden.
D) NÄCHSTE SCHRITTE
Die Rahmenprüfungsordnungen definieren einen fakultätsübergreifenden Rahmen zur konkreten Ausgestaltung der Module und Prüfungen in den einzelnen Studienprogrammen. Aus dem Spektrum an Gestaltungsoptionen, das die Rahmenprüfungsordnungen für die Studienprogrammplanung zur Verfügung stellen, können die Fakultäten, Fächer, Lehrenden und Studierenden in der kommenden Zeit in konstruktiver gemeinsamer Beratung schöpfen, um die Studiengänge weiterzuentwickeln. Mögliche Fragen der Diskussion können sein, wie die einzelnen Module und Lehrveranstaltungen mit Blick auf bestmögliche Zukunftschancen für die Studierenden, ein anspruchsvolles Studium und eine möglichst enge Verbindung zu aktuellen Forschungsthemen und -aktivitäten der Lehrenden geplant, durchgeführt und verbessert werden können.
Als Ort für diese studiengangspezifische Diskussion sind vor allem die sogenannten Qualitätszirkel unter Beteiligung von Lehrenden und Studierenden eingerichtet, um Entscheidungen zur Überarbeitung der Fachspezifischen Anlagen von Studienkommissionen und Fakultätsräten vorzubereiten. Die grundgesetzlich gewährte Freiheit der Lehrenden in der Gestaltung ihrer Lehre bleibt dabei selbstverständlich uneingeschränkt bestehen. Die jetzt neu beschlossenen Rahmenprüfungsordnungen bewahren damit die fachspezifischen Freiheiten und das Vertrauen und Zutrauen in die nachgelagerten Entscheidungen der Verantwortlichen in Studienprogrammen, Fächern und Fakultäten, insbesondere hinsichtlich ihrer fachlichen Expertise und umfangreichen institutionellen Erfahrung bei der Studienplanung und -organisation.
Wir wissen, dass der Diskussionsprozess um die Rahmenprüfungsordnungen weder inhaltlich noch emotional einfach war. Dies gilt umso mehr, als in den Rahmenprüfungsordnungen auch widerstreitende Wertentscheidungen zu den Voraussetzungen für ein qualitätsvolles Studium zu treffen waren. Umso mehr danken wir allen Beteiligten für die sehr umfangreichen, gründlichen und insgesamt auch verständnisvollen Debatten zu diesem komplexen Änderungsprozess in zahlreichen Gesprächskreisen und Vorbereitungstreffen, in den Zentralen Studienkommissionen und zwei langen Senatssitzungen sehr herzlich.
Wir danken insbesondere den Studiendekan*innen, den studentischen Vertreter*innen und den beteiligten Kolleg*innen aus der Verwaltung für Ihr Engagement, mit der Sie Argumente, Gegenargumente sowie technische, organisatorische und juristische Herausforderungen und Lösungen erarbeitet haben. Wir sind sicher, dass sich die großen gemeinsamen Anstrengungen und Diskussionen, die sich im jetzt vom Senat beschlossenen Ergebnis widerspiegeln, im Sinne eines ansprechenden, wertvollen und erfolgreichen Studiums an der Leuphana gelohnt haben und lohnen werden.
Mit herzlichen Grüßen
Sascha Spoun
Präsident
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident
Jelena Bäumler
Vizepräsidentin College
Simone Abels
Vizepräsidentin Graduate School
Jörg Terhechte
Vizepräsident Professional School
Erich Hörl
Vizepräsident Forschung