Anpassung der Vergütung für studentische Hilfskräfte
19.04.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen der Tarifeinigung im Dezember 2023 zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wurde unter „IX. Studentische Beschäftigte Nr. 1b Mindestentgelt aa)“ zwischen den Tarifvertragsparteien eine schuldrechtliche Vereinbarung getroffen, dass die Stundenentgelte studentischer Beschäftigter (ohne Abschluss) für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ab dem Sommersemester 2024 mindestens 13,25 € beträgt. Vereinbarungen für die wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss oder Bachelorabschluss (Abs. 3 Nr. b des Runderlasses des MWK vom 30.10.2019 i.V.m. dem Runderlass vom 22.11.2023) und für die wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung i.S. der Nr. 1 der Protokollerklärung zu Teil 1 der Entgeltordnung zum TV-L oder mit Masterabschluss in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang (Abs. 3 Nr. a des o. g. Runderlasses) wurden nicht getroffen. Es liegen noch keine Empfehlungen der Mitgliederversammlung der TdL zur Erhöhung der Vergütungssätze für diese Personenkreise vor.
Aufgrund der schuldrechtlichen Vereinbarung wird eine Erhöhung der Vergütungssätze für studentische Hilfskräfte ohne Abschluss auf 13,25 € ab dem Sommersemester erfolgen. Da die wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss oder Bachelorabschluss auf keinen Fall weniger als studentische Hilfskräfte ohne Abschluss erhalten sollen, wird voraussichtlich auch für diesen Personenkreis durch den zu erwartenden Runderlass des MWK rückwirkend zum Sommersemester eine Erhöhung des derzeitigen Vergütungssatzes von 12,77 € erfolgen und zwar mindestens auf 13,25 €, vermutlich aber auf mehr als 13,25 €. Im Vorgriff auf die Änderungen des o. g. Runderlasses ist das MWK damit einverstanden, wenn beim Abschluss der Verträge für studentische Hilfskräfte mit und ohne Abschluss ein Vergütungssatz von 13,25 € vereinbart wird. Der erhöhte Vergütungssatz von 13,25 € ab dem Sommersemester 2024 gilt auch für bereits bestehende Arbeitsverträge und wird für die laufenden Fälle vom NLBV im Verfahren automatisch berücksichtigt.
Der Vergütungssatz für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung i.S. der Nummer 1 der Protokollerklärung zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L oder mit Masterabschluss in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang (Abs. 3 Nr. a des o. g. Runderlasses) verbleibt zunächst bei 17,34 €.
Des Weiteren wurde in der schuldrechtlichen Vereinbarung vereinbart, dass die Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Beschäftigten in der Regel für ein Jahr abgeschlossen werden; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.
Bitte informieren Sie Ihre studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte entsprechend.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kolleginnen des Sachgebietes gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Corinna Kloodt
Personal und Recht
Sachgebietsleitung stud. Hilfskräfte/Lehraufträge