Anpassung der Vergütung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
14.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
bezugnehmend auf die Information zur Anpassung der Vergütung für studentische Hilfskräfte vom 19.04.2024, in der wir über die Tarifeinigung im Dezember 2023 zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der zwischen den Tarifvertragsparteien getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung informiert haben, möchten wir Sie über weitere Änderungen informieren.
Dem MWK liegt inzwischen die Empfehlung der Mitgliederversammlung der TdL für die Vergütung für alle drei Kategorien (Abs. 3 Buchstaben a, b und c) des Runderlasses vom 30.10.2019 vor. Danach sollen die Vergütungssätze rückwirkend ab Beginn des Sommersemesters 2024 wie folgt erhöht werden:
• wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung i.S. der Nummer 1 der Protokollerklärung zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L oder mit Masterabschluss in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang (Absatz 3 Buchstabe a des o.g. Runderlasses) auf 18,78 €
• wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte mit Fachhochschulabschluss oder Bachelorabschluss (Absatz 3 Buchstabe b des o.g. Runderlasses) auf 13,83 €
• studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung i.S. der Buchstaben a und b (Absatz 3 Buchstabe c des o.g. Runderlasses) auf 13,25 €
Das Verfahren zur Änderung des o. g. Runderlasses wurde eingeleitet, die Mitzeichnung des Finanzministeriums liegt dem MWK vor. Leider hat der Hauptpersonalrat der beabsichtigten Änderung des Runderlasses nicht zugestimmt. Aufgrund der Nichteinigung wird nun die Einigungsstelle angerufen. Der Hauptpersonalrat hat sich damit einverstanden erklärt, dass eine vorläufige Regelung in der beabsichtigten Fassung erlassen werden kann. Das MWK ist ebenfalls einverstanden, dass im Vorgriff auf die endgültige Änderung des o. g. Runderlasses die o. g. Vergütungssätze vereinbart werden. Das Präsidium stimmt dieser vorläufigen Regelung ebenfalls zu und hat einen entsprechenden Beschluss zur rückwirkenden Erhöhung der Vergütungssätze studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte gefasst. Die erhöhten Vergütungssätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ab dem Sommersemester 2024 gelten auch für bereits bestehende Arbeitsverträge und werden für die laufenden Fälle vom NLBV im Verfahren automatisch berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass in der schuldrechtlichen Vereinbarung ebenfalls vereinbart wurde, dass die Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Beschäftigten in der Regel für ein Jahr abgeschlossen werden; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden. Bitte fügen Sie Ihren Anträgen bei einer kürzeren Beschäftigungsdauer eine Begründung bei. Das Antragsformular wird schnellstmöglich überarbeitet.
Bitte informieren Sie Ihre studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte entsprechend.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kolleg:Innen des jeweiligen Sachgebietes gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Webs
Personal und Recht
Sachgebietsleitung Tarifbereich, wiss. Hilfskräfte
Corinna Kloodt
Personal und Recht
Sachgebietsleitung stud. Hilfskräfte/Lehraufträge