Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Mit dem Programm „Innovationen durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ unterstützt die aktuelle Förderperiode des EFRE bis 2027 Hochschulen beim Ausbau von Forschungsinfrastruktur (2.1), der Verbesserung von „Gründungs- und Innovationsräumen“ (2.2.1), Kooperationen mit kleinen und mittleren Unternehmen (2.2.2), interdisziplinäre Innovationsverbünde mit niedersächsischen Forschungseinrichtungen (2.2.3), bei Unternehmensgründungen aus der Hochschule und bei Innovationen für den Klimaschutz von Mooren (2.2.4).
Spezifische Informationen über die Fördertatbestände sind in den nachfolgenden Abschnitten zu finden. Ein Link zur Website der NBank mit weiteren Informationen und Unterlagen zum Download befindet sich am Fuß dieser Seite.
ACHTUNG: NEUER ANTRAGSSTICHTAG
Für die Programmlinien „Gründungs- und Innovationsräume“ (2.2.1), „Kooperationen mit kleinen und mittleren Unternehmen“ (2.2.2) und „Innovationen für den Klimaschutz von Mooren“ (2.2.4) wurde der 14. Juli 2023 als neuer Antragsstichtag veröffentlicht.
Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderungen im Bereich der Erweiterung der Forschungsinfrastruktur (2.1) müssen in den Stärkefeldern der RIS3 und der anwendungsorientierten Forschungsfeldern angesiedelt sein, sowie dem Forschungsprofil der Einrichtung entsprechen.
Der Durchführungszeitraum beschränkt sich auf maximal 5 Jahre.
Gefördert werden 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.
Ab einem Volumen von mehr als 200.000 Euro werden kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie die einmalige Anschaffung von Geräten, Anlagen und Instrumente gefördert. Letztere können Forschungszwecken dienen, als auch Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie. Ebenso werden Kosten für Einweisungen oder Schulungen übernommen, die für die sichere Bedienung der Geräte und Anlagen notwendig sind.
Gründungs- und Innovationsräume - NEUER ANTRAGSSTICHTAG: 14.07.2023
Bei Vorhaben zu „Gründungs- und Innovationsräume“ (2.2.1) sollen Lücken bei gründungsrelevanten Angeboten geschlossen und die Angebote in den Hochschulalltag präsent integriert werden.
Mit einer Finanzierungshöhe von 80 % können ab einem Volumen von mehr als 200.000 Euro kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und die einmalige Anschaffung von Geräten, Anlagen und Instrumenten, sowie die Errichtung oder Umgestaltung von Räumlichkeiten oder der Beratung gefördert werden.
Zusätzlich werden nach Standardeinheiten des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten Projektpersonalkosten/-ausgaben übernommen sowie für Restkosten ein Pauschalsatz in Höhe von 30%.
Zudem wird für jeden neu geschaffenen Büroarbeitsplatz für Gründende ein jährlicher Pauschalsatz von 9.813 Euro gewährt.
Der Durchführungszeitraum beträgt maximal 3 Jahre.
Innovative Kooperationsprojekte für anwendungsorientierte Forschung - NEUER ANTRAGSSTICHTAG: 14.07.2023
In dieser Programmlinie können Projekte gefördert werden, bei denen die Forschungseinrichtungen mit regionalen Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts kooperieren (2.2.2).
Ein konkreter Anwendungsbezug und die Bedeutung für den regional orientierten Wissens- und Technologietransfer müssen gegeben sein. Unterschiedliche Formen der Kooperation, sowie die daraus resultierenden Bedingungen, sind im Dokumentdownload in der Datei „Antragstellung Stand November 2022“ einsehbar.
Förderfähig sind dabei Projektpersonalkosten nach Standardeinheitskosten mit einem Pauschalsatz von 30% bei Restkosten.
Hier begrenzt sich der Durchführungszeitraum auf maximal 2 Jahre bei einer Finanzierung von 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.
Innovationsverbünde
Ebenso können „Innovationsverbünde“ (2.2.3) zu einem Anteil von 80 % gefördert werden. Dazu zählen Verbünde von unterschiedlichen Forschungseinrichtungen, die mit Unternehmen oder Einrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts interdisziplinär an innovativen Forschungsthemen zusammenarbeiten oder Forschungsergebnisse anwendungsorientiert weiterentwickeln, die sich an den Schwerpunkten der RIS3 orientieren.
Förderfähig sind Kosten für Projektpersonal nach Standardeinheitskosten und Restkosten nach einem Pauschalsatz in Höhe von 30%.
Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre.
Die Antragsstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, die fristgerecht eingereicht werden muss. Der aktuelle Stichtag kann auf der Website der NBank eingesehen werden. Der dazugehörige Link ist unten bei den Downloads einsehbar.
Nähere Informationen über die Inhalte und Adressaten des Antrages sind in der Datei „Antragstellung Stand November 2022“ erläutert.
Innovationen für Klimaschutz in Mooren - NEUER ANTRAGSSTICHTAG: 14.07.2023
Zudem ist bei Projekten eine Vollfinanzierung möglich, wenn sie anwendungsorientiert forschen, um moorschonende und treibhausgasreduzierende Wirtschaftsweisen und wirtschaftlich tragfähige Produktions- und Verwertungsmöglichkeiten für jene Erzeugnisse entwickeln und erproben (2.2.4).
In dieser Programmlinie werden Einzelprojekte bevorzugt. Falls jedoch ein Verbundvorhaben geplant ist, gelten die gleichen Regeln der Antragsstellung als bei den „Innovationsverbünden“ (2.2.3).
Förderfähig sind Projekte mit einer Bemessungsgrenze von über 50.000 Euro. Kosten von Projektpersonal werden nach Standardeinheitskosten, gemäß des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur gefördert, sowie für Restkosten ein Pauschalsatz in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen direkten Personalausgaben oder -kosten.
Außerdem sind ab einem Volumen von 200.000 Euro kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, die Ein- und Herrichtung von Räumlichkeiten als auch die einmalige Anschaffung von Geräten, Anlagen und Instrumenten förderfähig.
Der Durchführungszeitraum bemisst sich auf maximal 3 Jahre.
Links & Downloads
Kontakt
- Christine Lippelt