Informationen für alle Universitätsmitglieder zur Verlängerung der Basisschutzmaßnahmen
28.04.2022
Sehr geehrte Mitglieder der Leuphana,
liebe Kolleg*innen, liebe Lehrende, liebe Studierende,
am 28. März 2022 hatten wir Sie ausführlich über die Maßnahmen zum Universitätsbetrieb im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Sommersemester 2022 informiert. Seither hat das Semester gut begonnen, der Betrieb in Studium, Lehre und Forschung läuft auch in nahezu vollständiger Präsenz wieder reibungslos.
Allerdings liegen die Infektionszahlen in der Region Lüneburg mit einer Inzidenz von deutlich über 1000 weiterhin auf einem hohen Niveau. Um weiterhin einen sicheren Universitätsbetrieb auch in Präsenz zu gewährleisten, hat das Präsidium nach erneut ausführlicher Beratung mit den Dekanaten und Studiendekanaten, Abteilungsleitungen und den Vertreter*innen der Studierenden und des Personalrats beschlossen, dass alle am 28. März 2022 vom Präsidium kommunizierten Basisschutzmaßnahmen über den 30. April 2022 hinaus nochmals bis zum 31. Mai 2022 verlängert werden. Wir folgen dabei weiterhin der Hoffnung, dass sich bis dahin die Situation weiter verbessert haben könnte.
Die Verlängerung betrifft konkret:
- die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2- oder medizinische Maske) in allen geschlossenen Räumen der Universität sowie die Pflichten zum regelmäßigen Lüften, zur Einhaltung eines Mindestabstands wo immer möglich und zur Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben. Auf das Tragen einer Atemschutzmaske darf unter der Voraussetzung ausreichender Mindestabstände und ausreichender Lüftung nur in Einzelbüros, im Sitzen an Arbeitsplätzen und während Arbeitssitzungen (Gremiensitzungen, Teammeetings, Bewerbungsgespräche etc.) verzichtet werden.
- die besondere Pflicht, innerhalb aller Lehrveranstaltungen weiterhin eine FFP2-Maske (keine medizinische Maske) zu tragen, da Lehrveranstaltungsräume im Sommersemester weiterhin regulär belegt werden und Teilnehmende bei ausreichender Lüftung und unter Verwendung einer FFP2-Maske vom Gesundheitsamt nicht als Kontaktpersonen gewertet werden. Lehrende und Vortragende/Referierende können auf das Tragen der Atemschutzmaske während ihrer Lehre bzw. während ihres Vortrags verzichten, wenn Mindestabstände eingehalten und eine ausreichende Lüftung gewährleistet ist. Auch Lehrveranstaltungen in der Sport- und Musikpraxis sind von dieser Pflicht weiterhin ausgenommen.
Darüber hinaus gelten die Informationen vom 28. März 2022 weiterhin, die Sie zusammen mit allen weiteren aktuellen Informationen zum Umgang der Universität mit der Corona-Pandemie weiterhin unter www.leuphana.de/portale/coronavirus finden. Für Ihre Fragen, Anmerkungen und Anregungen steht Ihnen darüber hinaus wie bekannt die Adresse cv-info@leuphana.de zur Verfügung.
Mit herzlichem Dank für Ihr Verständnis und mit besten Wünschen für ein inhaltsreiches und weiterhin hoffentlich dialog- und begegnungsreich verlaufendes Sommersemester
Christian Brei
Hauptberuflicher Vizepräsident