Anpassung der Vergütung von studentischen Hilfskräften und Energiepreispauschale für SHK und WHK
07.09.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wird auch die Vergütung der studentischen Hilfskräfte vom Land Niedersachsen angepasst. Das Präsidium hat beschlossen, die Regelungen des Landes Niedersachsen zu übernehmen.
Der Erlass ändert die Höhe der Stundenvergütung nur für studentische Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss, so dass studentische Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss ab dem 01.10.2022 eine Stundenvergütung von 12,00 Euro erhalten; bis zum 30.09.2022 10,69 Euro.
Ab dem 01.10.2022 erhalten studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte damit folgende Stundenvergütungen:
1) Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
a) mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 2 zu Teil I der
Entgeltordnung zum TV-L (z. B. Diplom-, Magister- oder Masterabschluss an Universitäten) oder
b) mit Masterabschluss in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang
erhalten seit dem Sommersemester 2021 eine Vergütung in Höhe von 16,86 Euro
2) Wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte
a) mit Fachhochschulabschluss oder
b) mit Bachelor-Abschluss
erhalten seit dem Sommersemester 2021 eine Vergütung in Höhe von 12,43 Euro.
3) Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung im Sinne der Ziffern 1) und 2)
erhalten ab Beginn des Wintersemesters 2022/2023 eine Vergütung von 12,00 Euro.
Weitere Änderungen gegenüber den bisherigen Bedingungen treten voraussichtlich nicht ein.
Ich bitte, diese Änderung insbesondere bei der Kalkulation der Kosten zu berücksichtigen.
Ab dem 01.10.2022 erhöht sich außerdem die Geringfügigkeitsgrenze. Sie liegt noch bis zum 30.09.2022 bei 450,00 Euro und ab 01.10.2022 bei 520,00 Euro.
Studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften wird zusammen mit der Entgeltzahlung im September die Energiepreispauschale ausgezahlt, wenn sie am 01.09.2022 beschäftigt sind und die Steuerklasse 1 - 5 hierfür hinterlegt ist.
Bitte informieren Sie Ihre studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte entsprechend.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kolleginnen des Sachgebietes gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Corinna Kloodt
Personalservice
Sachgebietsleitung stud. Hilfskräfte/Lehraufträge