Anpassung der Vergütung von Hilfskräften

09.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Beginn des Sommersemesters 2023 wird nun auch die Vergütung der studentischen Hilfskräfte (mit Abschluss) und der wissenschaftlichen Hilfskräfte durch Runderlass des MWK vom 10.02.2023 erhöht. Das Präsidium hat beschlossen, die Regelungen des Landes Niedersachsen zu übernehmen.

Ab dem 01.04.2023 erhalten studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte damit folgende Stundenvergütungen:

1) Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
   a) mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung i. S. der Nr. 1 der Protokollerklärung zu Teil I der Entgeltordnung zum TV-L (z. B. Diplom-, Magister- oder Masterabschluss an Universitäten) oder
   b) mit Masterabschluss in einem akkreditierten Fachhochschulstudiengang

erhalten ab Beginn des Sommersemesters 2023 eine Vergütung in Höhe von 17,34 Euro

2) Wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte
   a) mit Fachhochschulabschluss oder
   b) mit Bachelor-Abschluss

erhalten ab Beginn des Sommersemesters 2023 eine Vergütung in Höhe von 12,77 Euro.

Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung erhalten seit dem Wintersemester 2022/2023 eine Vergütung von 12,00 Euro.

Wir bitten, diese Änderung insbesondere bei der Kalkulation der Personalkosten zu berücksichtigen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kolleg:innen der zuständigen Sachgebiete gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Marie Webs & Corinna Kloodt
Personal und Recht
SGL Tarifbereich, wiss. Hilfskräfte & SGL stud. Hilfskräfte, Lehraufträge