Annahme von Belohnungen und Geschenken
19.11.2020
Das Jahr 2020 ist fast zu Ende. Es ist ein besonderes Jahr. Mit den Feiertagen und dem Jahreswechsel ist es üblich, dass sich Firmen und Personen, mit denen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit zu tun haben und hatten, für die Zusammenarbeit bedanken möchten.
Dabei wird leider in Einzelfällen übersehen, dass die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst nur einen sehr begrenzten Spielraum für die Annahme von Aufmerksamkeiten lässt. Wir alle unterliegen grundsätzlich einem Annahmeverbot von Geschenken. Eine grundsätzliche Ausnahme besteht mit einer Wertgrenze von 10 €/Jahr je Geber, hier liegt eine pauschale Genehmigung vor. Eine Kurzübersicht der Bestimmungen ist dieser Mail ebenso wie der Bezugserlass beigefügt.
Das Merkblattes des Niedersächsischen Innenministeriums für Inneres und Sport, in dem die Thematik etwas ausführlicher behandelt wird, ist unten verlinkt. Sie finden auch weitere Informationen im Intranet unter https://www.leuphana.de/intranet/leitlinien-fuer-den-arbeitsplatz/korruptionspraevention.html .
Für das Jahr 2020 war eigentlich eine Änderung der landesweiten Richtlinie zur Korruptionsprävention angekündigt. Im Zuge dieser Neugestaltung wird dann auch die Richtlinie der Stiftung Universität Lüneburg angepasst werden. Bis zur Verabschiedung der neuen Richtlinie finden aber die alten Regelungen noch Anwendung.
Bei Rück- und Einzelfallfragen zu diesem Themenkomplex können Sie Lars Pöppel auch in Corona-Zeiten jederzeit ansprechen.
Wir bitte Sie, neue Kolleginnen und Kollegen auf den Inhalt dieser Meldung hinzuweisen.
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- Lars Pöppel (✝)