Annahme von Belohnungen und Geschenken

05.12.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen, 


das Jahr 2023 geht zu Ende, schon bald stehen Feiertage und der Jahreswechsel an. Dies ist die Zeit, zu der sich oft Firmen und Personen, mit denen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit zu tun haben und hatten, für die Zusammenarbeit bedanken möchten.


Dabei wird leider in Einzelfällen übersehen, dass die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst nur einen sehr begrenzten Spielraum für die Annahme von Aufmerksamkeiten läßt. Wir alle unterliegen grundsätzlich einem Annahmeverbot von Belohnungen und Geschenken. 



Eine grundsätzliche Ausnahme besteht mit einer Wertgrenze von 10 €/Jahr je Geber*in, hier liegt eine pauschale Genehmigung vor. Eine Kurzübersicht der Bestimmungen ist dieser Mail ebenso wie der Erlass beigefügt. 



Die Gültigkeitsdauer des Erlasses wurde mit dem Gem. RdErl. des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 18.08.2022 - MI-Z 2-1303102/31.002 - bis zum 31.12.2024 verlängert. 


Ich nutze diese Rundmail auch zur Verbreitung des Merkblattes des Niedersächsischen Innenministeriums für Inneres und Sport, in dem die Thematik etwas ausführlicher behandelt wird. Sie finden auch weitere Informationen auf meiner Seite im Intranet unter https://www.leuphana.de/intranet/arbeitsgrundlagen/korruptionspraevention.html


Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesem Themenkomplex können Sie mich auch jederzeit ansprechen, gerne per E-Mail an Lars.Poeppel@leuphana.de oder telefonisch unter 04131-6771526.


Ich bitte Sie, neue Kolleginnen und Kollegen auf den Inhalt dieser E-Mail hinzuweisen. 




Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage, Gesundheit und alles Gute für das neue Jahr.


freundliche Grüße 

Lars Pöppel

Leiter Innenrevision 

Beauftragter für Korruptionsprävention