Informationen zur Krankmeldung bei einer Corona-Infektion

14.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleg*innen,

die Corona-Pandemie dauert an und führt weiterhin zu zahlreichen krankheitsbedingten Ausfällen. Ich möchte Sie daher gern erneut darüber informieren, dass auch im Falle einer Corona-Infektion die allgemeinen dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Meldung der Erkrankung und zur Fortzahlung Ihrer Bezüge im Krankheitsfall gelten.

Dies bedeutet auch, dass im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage andauert, dem Personalservice (Personal und Recht) eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist. Ein PCR-Test oder ein Laborbefund sind als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend. Hinsichtlich einer Attest-Ausstellung stimmen Sie bitte die Vorgehensweise mit der jeweiligen Arztpraxis ab.

Im Falle einer Infektion ist es ratsam, jedoch nicht verpflichtend, einen PCR-Test durchführen zu lassen. Die Zusendung eines PCR-Test-Nachweises an den Personalservice kann daher zukünftig unterbleiben.

Bitte kommen Sie bei einem positiven Schnell- oder PCR-Test erst nach mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit, frühestens aber 5 Tage nach dem positiven Ergebnis wieder zur Universität.

Informieren Sie bitte alle Kolleg*innen und Studierenden, mit denen Sie an den 2 Tagen vor der positiven Testung bzw. vor Auftreten der ersten Symptome engen Kontakt hatten, über Ihre Infektion oder bitten Sie Ihre*n Vorgesetzte*n darum.

Weitere Information zur Absonderung und eine Definition eines "engen Kontakts" finden Sie in der Anlage. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich gerne an das Team der Arbeitssicherheit der Leuphana Universität Lüneburg unter arbeitssicherheit@leuphana.de (Jörg Seeba/Antje Dietrich). Es ist ausdrücklich ab sofort nicht mehr erforderlich, die Arbeitssicherheit in jedem Infektions-Fall zu informieren. Das Verfahren soll so für alle Seiten vereinfacht werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der Corona-Website der Universität unter www.leuphana.de/portale/coronavirus.html

Abschließend noch der Hinweis, dass positiv Getestete sich aktiv bei dem jeweils örtlich zuständigen Gesundheitsamt melden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Marie Webs
Personalservice